Leistungen
Reinigung von Feuerstätten:
Reinigung von Abgas- und Ofenrohre.
Reinigung von
Einzelfeuerstätten wie
z.B. Ihren Dauerbrand-,
Kamin- oder Kachelöfen. Rauchrohrreinigung? Kein Problem!
Gashausschau:
Gemäß der „Technische Regeln für Gas - Installationen“
TRGI
gehören frei verlegte Gasleitungen zum Verantwortungsbereich des Gaskunden.
Wir prüfen Gasleitungen mit elektronischen Messgeräten. Im Schadensfall kann Ihnen Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung Leistungen kürzen oder sie ganz verweigern, wenn Sie dieser Überprüfunspflicht nicht nachkommen.
Bitte fragen Sie bei uns nach!
Rauchwarnmelder:
Von den jährlich 600 Brandtoten in Deutschland sterben 70%
in der Nacht. Die Ursache - wenn wir schlafen riechen wir nichts. Bitte Informieren Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne bei der Installation Ihrer Rauchwarnmelder! Der Einbau in Neu- und Umbauten ist seit 12/2012 Pflicht in Niedersachsen. Für Bestandsbauten gibt es nur noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015. Uns wird immer wieder die Frage: “kontrolliert eigentlich jemand, ob ich Rauchmelder
in meinem Haus eingebaut habe ?“ gestellt. Im Schadensfall kann
Ihnen Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung Leistungen
kürzen oder sie ganz verweigern. Lassen Sie es nicht so weit kommen.
Sie benötigen einen Energieausweis? Gerne:
Als Energieberater im Handwerk erstellen wir Ihnen den für Ihre Immobilie passenden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen richtigen Energieausweis.
Bitte sprechen Sie uns an!